Stand: 2. June 2011
!! ACHTUNG !! Dies sind nicht die verbindlichen AGBs. Es gelten immer die Bestimmungen, welche auf den Anmeldebögen abgedruckt sind. Diese können leicht von den folgenden Bestimmungen abweichen.
Dieser Vertrag, zur Teilnahme am Zeltlager 2011 "Östringen-Tiefenbach" (Veranstaltung) wird zwischen der katholischen Seelsorgeeinheit Mittlerer Neckar Michaelsberg (Veranstalter) und dem Erziehungsberechtigten, der im Punkt 6 dieses Vertrages unterschrieben hat, geschlossen und erst durch eine schriftliche Bestätigung durch den Veranstalter gültig. Zur Teilnahme angemeldet wird der unter den Punkten 2-5 aufgeführte Teilnehmer.
Hin- u. Rückfahrt, Unterkunft (in Geschlechter getrennten Zelten), tägliche Verpflegung (keine spezielle Verpflegung für Vegetarier), exklusive Getränke und Süßigkeiten, diese können im Lagerladen zu Selbstkostenpreisen gekauft werden, Tee ist jederzeit kostenlos verfügbar, Haftpflicht- und Unfallversicherung, eine 24h-Betreuung, Gestaltung aller Tage (gemäß dem genannten Thema) durch z.B. Bastelworkshops, Ausflüge und Spiele. Die sachgemäße Betreuung liegt in Händen erfahrener und teilweise geschulter Mitarbeiter (Inhaber der Jugendleiterkarte "JULEICA") der Seelsorgeeinheit Mittlerer Neckar Michaelsberg. Diesen obliegt die Aufsichtspflicht über die Teilnehmer.
Die Anmeldung kann ab sofort auf der Homepage des Zeltlagers oder mit diesem Vordruck auf farbigem Papier beim Katholischen Pfarrbüro Besigheim, Schwalbenhälde 9, erfolgen. Eine persönliche Anmeldung ist möglich von Montag bis Freitag 8-12 Uhr, Dienstag auch von 14.00 - 18.00 Uhr. Kinder und Jugendliche, die sich selbst anmelden, benötigen das schriftliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Es können maximal 44 Teilnehmer mitgenommen werden. Teilnehmer aus der Seelsorgeeinheit Mittlerer Neckar Michaelsberg haben bei der Anmeldung Vorrang. Für jeden Teilnehmer ist eine eigene Anmeldung zu verwenden. Jede Anmeldung ist verbindlich und nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter gültig.
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre ist die Anmeldung von Teilnehmern mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder starken Verhaltensauffälligkeiten mit genauen Angaben über Art und Umfang der Beeinträchtigung/Auffälligkeit zu versehen, damit der Veranstalter prüfen kann, ob eine Teilnahme und Anmeldebestätigung möglich ist. Erfolgt durch den Veranstalter eine Teilnahmebestätigung, weil ihm über eine solche Beeinträchtigung/Auffälligkeit nichts mitgeteilt wurde, so behält sich der Veranstalter vor, aus diesem Grund den Vertrag mit dem Teilnehmer zu kündigen, falls eine (weitere) Teilnahme nach dem Ermessen des Veranstalters aufgrund der besonderen Umstände der Freizeit nicht (mehr) möglich oder zumutbar ist.
Dieser Vertrag kann vom Veranstalter auch noch während der Freizeit gekündigt werden, insbesondere aufgrund massiven Fehlverhaltens des Teilnehmers (z.B. vorsätzliche Gefährdung anderer Teilnehmer trotz mehrfacher Ermahnung) oder auf Veranlassung des Erziehungsberechtigten. Für diese außerordentliche Rückfahrt tragen die Erziehungsberechtigten die alleinige Verantwortung und alle dabei anfallenden Kosten.
Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung. Eingesparte Aufwendungen werden vom Veranstalter jedoch zurückbezahlt.
Der Veranstalter behält sich vor, den im Vertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Platzgebühren anzupassen. Dasselbe gilt für den Fall, dass weniger als 33 Teilnehmer angemeldet werden. Die Teilnahmegebühren von 220€ (bzw. 200€ pro Geschwisterkind) sind vom Erziehungsberechtigten des Teilnehmers nach der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter auf das dort genannte Konto des Veranstalters zu überweisen. Eine Ratenzahlung ist nach Rücksprache möglich. Für sozial schwache Familien, die den Betrag nicht aufbringen können, stehen evtl. Hilfe/Lösungen im Pfarrbüro Ihrer Gemeinde bereit.
Der Rücktritt von dieser Veranstaltung kann nur schriftlich erfolgen. Dabei werden 50€ Ausfallkosten in Rechnung gestellt, wenn kein Ersatzteilnehmer gefunden wird. Erfolgt ein Rücktritt später als 3 Wochen, aber noch bis zu 10 Tagen vor Beginn der Veranstaltung, werden die durch den Rücktritt entstandenen Kosten, maximal jedoch 50% des Teilnehmerbetrages zusätzlich in Rechnung gestellt. Erfolgt ein Rücktritt später als 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung, werden die gesamten, durch den Rücktritt tatsächlich entstandenen Kosten berechnet. Das Recht des Teilnehmers, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt hiervon unberührt. Sollte die Fahrt infolge höherer Gewalt oder durch ungenügende Beteiligung nicht durchgeführt werden können, so besteht nur Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Betrages.
Die Daten der Teilnehmer werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Sie werden in keinem Fall aus Werbe- oder Marktforschungsgründen an Dritte weitergegeben. Während der Veranstaltung werden digitale Bilder gemacht. Diese Bilder kann jeder Teilnehmer nach dem Lager bestellen oder auf CD erhalten. Der Veranstalter behält es sich vor diese Bilder für andere Aktionen der Gemeinde als Werbemittel einzusetzen. Die Bilder werden nicht an Außenstehende weitergegeben, oder zum Nachteil eines Beteiligten eingesetzt.
Der Veranstalter kann für verloren/kaputt gegangene Gegenstände nicht haftbar gemacht werden soweit dem Veranstalter oder einen seiner Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft. Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften des Reisevertragsrechts.
Für alle Teilnehmer wird vom Veranstalter eine Versicherung abgeschlossen.
Bei Verursachung von Schäden an z.B. Material, Zelten, Haus und Umwelt, behält der Veranstalter es sich vor, anfallende Kosten an den/die Verursacher weiterzuleiten.
Am Elternabend werden noch offene Fragen geklärt. Eine Teilnahme am Elternabend vor der Veranstaltung ist nicht nur für alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum ersten Mal angemeldet sind, zu empfehlen, sondern auch für alle Anderen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.